Umsetzung Pflegeartikel

Beschreibung des Projektes

Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Pflegeartikels gemeinsam an. Die beiden Kantone bereiten aktuell die rechtlichen Grundlagen vor. Ebenso arbeiten sie an den Konzepten für die Beitragszahlungen an Studierende und Betriebe im Rahmen der Ausbildungsoffensive.

Basel / Liestal, 20. März 2024 - Die Pflegeinitiative enthält zwei Etappen. Die erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das haben Bundesrat und Parlament so entschieden. Sie finden nachfolgend vor allem Informationen, wie die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Jahr 2024 die Ausbildungsoffensive angehen.

Anfang 2023 haben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam die Umsetzungsarbeiten am Pflegeartikel begonnen. Im Frühling 2024 befinden sie sich in der Konzeptphase für die Auszahlung der kommenden Beiträge.

Die Ausbildungsoffensive ist auf acht Jahre begrenzt. Eingesetzt werden sowohl Gelder des Bundes als auch der Kantone. Die Kantone müssen ihre Arbeiten und Berechnungen dem Bund vorlegen und erhalten auf dieser Basis Bundesgelder, welche die Kantonsbeiträge ergänzen. Die Mechanismen müssen sich erst einspielen.

Die so bald als möglich startende Ausbildungsoffensive setzt auf drei Ebenen an: individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge), Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben und Beiträge an Höhere Fachschulen.

Individuelle Unterstützung für Studierende

Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts, damit die Ausbildung in Pflege HF und in Pflege FH absolviert werden kann. Für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge für Studierende werden Parameter wie das Mindestalter, die Berufstätigkeit und Elternschaft berücksichtigt. Diese Personen würden aufgrund des tiefen Ausbildungslohns die Ausbildung ansonsten nicht in Erwägung ziehen. Weiter sollen Personen mit entsprechender Vorbildung (Bereich Pflege/Betreuung), Quereinsteigende oder Personen mit geringem Haushaltseinkommen erreicht werden.

Die Höhe der Ausbildungsbeiträge wird derzeit diskutiert.

Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben

Neu werden Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine Ausbildungsverpflichtung haben (Ausbildungsstätte), eine Abgeltung für ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH erhalten. Während sich Spitäler und im Kanton Basel-Landschaft Pflegeheime bereits heute zur Ausbildung einer bestimmten Anzahl Pflegekräfte verpflichten, wird dies neu auch für Pflegeheime in Basel-Stadt und Spitex-Organisationen in beiden Kantonen gelten.

Die Höhe der Abgeltung für die Betriebe wird derzeit diskutiert.

Zusätzlich planen die Kantone künftig die Lehre zur Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ ebenfalls mit einem Beitrag unterstützen. Die FaGe sind wichtige Zubringer zum Studium Pflege FH/HF. Rund 65 Prozent der FaGe absolvieren nach ihrer Lehre ein weiterführendes Studium. Obwohl die FaGe vom Bundesgesetz nicht erfasst sind, ist es aus Sicht der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sinnvoll, die Einrichtungen in ihrer Ausbildungsarbeit zu unterstützen.

Die Ausbildungsstätten erhalten zu gegebenem Zeitpunkt die relevanten Informationen und werden kontaktiert.

Beiträge an Höhere Fachschulen (HF)

In diesem Bereich wird es darum gehen, dass die HF (Ausbildung via BzG https://www.bzgbs.ch) zusammen mit den Kantonen Projekte erarbeitet, um die Attraktivität der Studiengänge/des Studiengangs zu steigern, die Zahl der Studienabbrüche zu vermindern oder den Austausch zwischen Schulbetrieb und Praxis zu fördern. Die Schulen leisten bereits heute viel Arbeit in diese Richtung. Dennoch können mit den Geldern Projekte verwirklicht werden, die bisher an den Finanzen gescheitert sind.

Für Beiträge an Fachhochschulen (FH) bestehen im Bundesrecht bereits heute Rechtsgrundlagen, weshalb das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sich nur zu den kantonalen Beiträgen an ihre HF äussert. Auch bei den FH soll es aber Projekte im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege geben.

Verbesserung Arbeitsbedingungen

Parallel zur Ausbildungsoffensive gehen die beiden Basel gleichzeitig die zweite Etappe zu den Verbesserungen der Arbeitsumfeldfaktoren an. Gemeinsam mit den Branchenverbänden und Organisationen aus beiden Kantonen haben sie Verbesserungsvorschläge auf Basis einer Auslegeordnung und eines Positionspapiers der Oda Gesundheit beider Basel weiterbearbeitet. Im Vordergrund stehen aktuell Themen wie sogenannte Poollösungen, um kurzfristigen Personalengpässen entgegenzuwirken, oder das betriebliche Gesundheitsmanagement, um die zunehmenden (Langzeit-)Absenzen des Pflegepersonals in den Betrieben anzugehen.

Rechtliche Grundlagen, Vernehmlassungen

Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege gemeinsam an und arbeiten in der Projektorganisation eng mit Partnerorganisationen aus dem Gesundheitswesen zusammen. Aus rechtlichen Gründen müssen beide Kantone eigene rechtliche Grundlagen zur Umsetzung im jeweiligen Kantonsgebiet schaffen.

Stand der rechtlichen Arbeiten im Kanton Basel-Landschaft:

Vernehmlassungsunterlagen 

Stand der rechtlichen Arbeiten im Kanton Basel-Stadt:

Medienmitteilung vom 6. Februar 2024

Vernehmlassung zur Pflegeausbildungsförderverordnung
vom 17. April bis 8. Mai 2024:

Begleitschreiben an die Adressaten der Verteilerliste
Verordnungsentwurf
Erläuterungen
Antwortformular

Archiv

Stand der Arbeiten: Für einen Beschrieb der Arbeiten im Jahr 2023 siehe www.chance-gesundheit.ch

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