Unser Gesundheitswesen

Ärzteteam bespricht Zusammenarbeit

Wie funktioniert das Schweizer Gesundheitswesen? Wie habe ich Zugang dazu? Wohin wende ich mich, wenn ich krank werde? Wie verhalte ich mich in einem Notfall? Sie finden hier eine einfache Übersicht.

Die Schweiz – und insbesondere Basel – verfügt über ein sehr gut ausgebautes Gesundheitssystem. Alle haben Zugang zu hochstehender medizinischer Versorgung. Die Dichte an Spitälern und Ärztinnen und Ärzten und die Qualität der Leistungen sind hoch.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt stellt eine hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt sicher. Es übt die Aufsichtsfunktion über das baselstädtische Gesundheitswesen aus und betreibt selber keine Spitäler oder Pflegeheime. Im Folgenden ordnet das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt insbesondere das lokale Gesundheitswesen für die interessierte Bevölkerung mit Wohnsitz im Kanton ein im Sinne einer einfachen Übersicht.

Alle haben Zugang zu hervorragender medizinischer Versorgung

In der Schweiz hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner Zugang zu hervorragender medizinischer Versorgung. Basis bildet die Krankenpflegeversicherung, welche obligatorisch ist. Wer in der Schweiz wohnt, ist verpflichtet, eine Grundversicherung bei einem Anbieter nach Wahl abzuschliessen, unabhängig davon, ob man gesund oder krank ist.

Personen, die ein akutes medizinisches Problem haben, können sich an verschiedene Gesundheitsdienstleister wenden. Bei Krankheitsbeschwerden gibt es verschiedene Anlaufstellen. Nicht immer ist der Gang auf die Notfallstation eines Spitals die beste Lösung.

Die beiden Themen medizinische Versorgung und Krankenversicherung hängen eng zusammen. Die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartementes haben deshalb zwei Flyer erstellt: «Clever entscheiden im Notfall» und «Clever krankenversichert».

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Arztpraxis, telefonische Beratung oder Apotheke

Wählen Sie bei Beschwerden zuerst die Nummer Ihrer Hausärztin / Ihres Hausarztes oder die telefonische Beratungsstelle gemäss gewähltem Krankenversicherungsmodell bzw. die Nummer Ihrer Kinderärztin / Ihres Kinderarztes. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Kinderarzt sind Ihre Ansprechpersonen bei gesundheitlichen Fragen, behandeln Sie bzw. Ihr Kind oder überweisen Sie bei Bedarf an eine Spezialistin oder einen Spezialisten. Die Suche nach einem Hausarzt oder Kinderarzt liegt in der eigenen Verantwortung. Deshalb ist es empfehlenswert, sich frühzeitig über mögliche Hausärzte und Kinderärzte zu informieren und sich bei ihnen anzumelden. 

Die Apotheken helfen bei leichten Beschwerden und allgemeinen Gesundheitsfragen weiter. Sie erteilen Auskünfte und können auch beurteilen, ob eine Konsultation in einer Arztpraxis nötig ist. Beratung bietet auch die «24 Stunden Apotheke» Basel, zentral gelegen gegenüber der Notfallstation des Universitätsspitals Basel. Die 24 Stunden Apotheke ist für die Bevölkerung insbesondere in der Nacht und ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten da.

Möglich ist auch ein Gang in medizinische Permanencen mit Arztpraxen an mehreren Standorten, mit und ohne Termin. Sie bieten lange Öffnungszeiten an.

*Disclaimer: Viele Krankenversicherer sehen eigene Regeln für die Reihenfolge der Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen vor. Bei Abweichung davon könnte die Kostentragungspflicht der Versicherung entfallen. Notfallsituationen bleiben vorbehalten.

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Medizinische Notrufzentrale 061 261 15 15 - für Kinder und Erwachsene

Wenn Sie keine Hausärztin oder keinen Kinderarzt haben oder diese nicht erreichbar sind, können sie sich an die öffentliche Medizinische Notrufzentrale (MNZ) unter der Nummer 061 261 15 15 wenden. Unter dieser Telefonnummer erhalten Sie kostenlos medizinische Beratung. Es ist die offizielle 24h-Notrufzentrale, welche auch vom Gesundheitsdepartement mitgetragen wird.

Ungefähr ein Drittel der Anrufenden braucht nach der Beratung durch die Fachpersonen der MNZ keine weitere Hilfe. Für alle anderen Fälle arbeitet die MNZ eng mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den wichtigsten Institutionen des regionalen Gesundheitswesens zusammen.

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Im Notfall: Notfallstationen in Spitälern oder Notruf 144

Die grossen Notfallstationen mit einem Leistungsauftrag des Kantons Basel-Stadt befinden sich für Erwachsene im Universitätsspital Basel und im St. Claraspital sowie für Kinder und Jugendliche im Universitäts-Kinderspital beider Basel

Die Notfallzentren des Universitätsspitals Basel und des St. Claraspitals sind an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet. Sie behandeln Patientinnen und Patienten mit akuten und notfallmässigen Beschwerden. Die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten bedeutet, dass sie aufgrund der Schwere der Verletzung oder Erkrankung sofortige medizinische Versorgung benötigen.

Bitte beachten Sie: Die Reihenfolge der Behandlung in Notfallstationen der Spitäler richtet sich nach der Dringlichkeit und Schwere der Symptome. Bei weniger schweren Krankheitsbildern müssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden respektive in diesen Fällen sind die Notfallstationen nicht die richtigen Anlaufstellen. Bitte prüfen Sie bei einem medizinischen Anliegen deshalb, wer Ihnen am geeignetsten helfen kann. Können Sie von einem Hausarzt, einer Hausärztin, einer ärztlichen Permanence oder einer Apotheke versorgt werden?

In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie direkt den Sanitätsnotruf und Krankentransport Tel. 144 oder begeben sich – wenn möglich – auf die Notfallstation des Universitätsspitals Basel, des St. Claraspitals bzw. des Universitäts-Kinderspitals beider Basel.

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Verhalten bei einem Kindernotfall

Informationen in Zusammenarbeit mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel

  • Rufen Sie zuerst Ihre Kinderärztin oder Kinderarzt an.
  • Falls Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt nicht erreichbar ist, bestehen zwei Möglichkeiten:
  • Sie rufen die Medizinische Notrufzentrale MNZ unter der kostenlosen Telefonnummer 061 261 15 15 an.
  • Oder es steht Ihnen die Medgate Kids Line zur Verfügung. Dieses kostenpflichtige Beratungstelefon für Kinder- und Jugendnotfälle des UKBB-Partners Medgate erreichen Sie unter der Nummer 0900 712 712 (CHF 3.23 pro Minute für Anrufe aus dem CH-Festnetz) oder 0900 712 713 (CHF 3.12 pro Minute für Anrufe von Prepaid-Handys).
  • Bei unaufschiebbaren medizinischen Problemen können Sie auch direkt auf die Notfallstation des UKBB kommen.
  • Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

Wann sollten Sie die Ambulanz rufen?

Wenn es Ihrem Kind sehr schlecht geht, es zum Beispiel unter Atemnot und/oder Bewusstseinsstörungen leidet oder wenn es grosse Verbrennungen hat, alarmieren Sie die Ambulanz unter der Telefonnummer 144.

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Obligatorisch: Krankengrundversicherung und Unfallversicherung

Die Grundversicherung deckt alle herkömmlichen Erkrankungen und nötigen Eingriffe ab. Die Zusatzversicherungen deckt Leistungen ab, die darüber hinaus gehen, wie mehr Komfort im Spital oder Zugang zu Alternativmedizin.

Es gilt das Solidaritätsprinzip: Alle bezahlen Krankenversicherungsbeiträge, ob sie gesund sind oder nicht. Bei welcher der rund 60 privaten Krankenkassen man sich versichern lässt, steht jedem und jeder frei. Die Krankenversicherungen sind verpflichtet, alle – unabhängig ob krank oder gesund – in die Grundversicherung aufzunehmen.

Mehr zu den Krankenversicherungen

In der Schweiz kann man in der Grundversicherung aus verschiedenen Betreuungsmodellen wählen: freie Arztwahl, telemedizinische Beratung oder Hausarzt-Modell. Über die sogenannte Franchise-Höhe kann die Prämie zusätzlich variiert werden. Je nach Angebot und Modell kann sich die Prämie bei gleicher Qualität der medizinischen Versorgung um um 5 bis 25 Prozent gegenüber der Prämie im Standardmodell reduzieren.

Unsere Broschüre «Clever krankenversichert» bietet eine Entscheidungshilfe bei der Wahl eines passenden Modells mit wissenswerten Informationen und Spartipps. Im dazugehörigen YouTube-Video werden die verschiedenen Modelle einfach erklärt.

Informationen des Amtes für Sozialbeiträge zur Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt finden Sie hier.

Hilfreiche Informationen des Bundesamtes für Gesundheit zur obligatorischen Grundversicherung finden Sie hier.

Zusatzversicherungen

Wer mehr Leistungen versichern möchte, kann diese über Zusatzversicherungen abdecken. Hier steht es den Versicherern frei, ob sie die Person aufnehmen oder, aufgrund von bestehenden Erkrankungen, ablehnen. 

Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten. Wer für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. 

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