Das EPD für Gesundheitsfachpersonen

Das Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt, dass Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische Kliniken bis 2020, Pflegeheimen und Geburtshäusern bis 2022 und alle ab 2022 neu zugelassenen Ärztinnen und Ärzte dem EPD angeschlossen sind. Alle übrigen Gesundheitseinrichtungen sowie Gesundheitsfachpersonen können sich freiwillig am EPD beteiligen. Für Patient/-innen ist das EPD ebenfalls freiwillig.

Sind Sie eine Gesundheitsfachperson und möchten Sie sich über das EPD informieren? Oder haben Sie vor, am EPD teilzunehmen und sich an eine EPD-Gemeinschaft anzuschliessen? Verschaffen Sie sich einen Überblick und informieren Sie sich über Ihre Anschlussmöglichkeiten unter https://www.patientendossier.ch/.