Das Basler Gesundheitswesen ist in Bewegung

Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind gross: Kostendruck, demografische Entwicklung und Digitalisierung, um nur einige zu nennen. Das Gesundheitsdepartement steuert das Basler Gesundheitswesen in diesem dynamischen und komplexen Umfeld.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt ist dem Ziel verpflichtet, ein hochwertiges und langfristig finanzierbares Behandlungs- und Pflegeangebot für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen – von der Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin. Dies erfordert eine vorausschauende Planungs- und Aufsichtstätigkeit sowie innovative Konzept- und Projektarbeiten im Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen im vielseitigen Basler Gesundheitswesen.

Gemeinsame Gesundheitsregion

Seit die Bevölkerung beider Basel den Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung am 10. Februar 2019 angenommen hat, haben sich die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) sowie die Spezialisten des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich medizinische Überversorgung messen und steuern lässt und wie die mit Annahme des Staatsvertrages beschlossenen künftig gleichlautenden Spitallisten vor diesem Hintergrund gestaltet werden müssen.

Die Spitalplanung aktiver steuern

Dabei wurden neue Wege begangen: Die bisher angewandten Verfahren in der Spitalplanung aus Versorgungssicht wurden um eine Bedarfsprognose aus Nachfragesicht ergänzt. Auf diese Weise konnten erstmals spezifisch für einige medizinische Leistungsbereiche Tendenzen zu Überversorgung identifiziert werden.

Für die neuen gleichlautenden Spitallisten wurde neu der quantitative Rahmen des medizinischen Versorgungsbedarfes festgelegt. Zur Umsetzung setzten die beiden Gesundheitsdirektoren auf die bewährte Zusammenarbeit und den verstärkten Dialog mit den Spitälern, welche auf vertraglichen Grundlagen basiert (Zielvereinbarungen).

Auf Grundlage der Bedarfsprognose ist mit Datum des 4. Septembers 2019 das Bewerbungsverfahren für die gleichlautenden Spitallisten gestartet. 

Am 27. Mai 2021 haben die beiden Gesundheitsdirektoren die gleichlautenden Spitallisten beider Kantone für die Jahre 2021 bis 2025 präsentiert. 466 Leistungsaufträge wurden in der Akutsomatik erteilt, 157 bestehende Leistungsaufträge nicht mehr erneuert – teilweise aufgrund eines Verzichts des betroffenen Spitals, teilweise aufgrund von methodisch gestützten Entscheiden. In 17 Spitalleistungsgruppen mit vermuteter Überversorgung wurde die Gesamtmenge der Fälle in der gemeinsamen Gesundheitsregion neu über einen Dialog mit den Leistungserbringern gesteuert. Mit dieser regulatorischen Vorgabe wird die Leistungsmenge um rund 3‘200 Fälle pro Jahr reduziert. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und die hohe Qualität der Versorgung bleiben erhalten.

Die gleichlautenden Spitallisten, deren Entstehungsprozess durch die externe Fachkommission Gemeinsame Gesundheitsregion eng begleitet wurde, sind in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Sie sind bis zum 31. Dezember 2025 befristet, wobei für die Psychiatrie und die Rehabilitation aufgrund einer gemeinsamen Versorgungsplanung bereits per 1. Januar 2024 eine Überarbeitung vorgesehen ist.

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Ambulant vor stationär

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesundheitsdepartementes ist die Stärkung der patientenfreundlichen und günstigen ambulanten Medizin. Die Liste mit medizinischen Eingriffen, die grundsätzlich ambulant durchzuführen sind, wird laufend erweitert. Waren es zu Beginn im Kanton Basel-Stadt 13 Eingriffe, wurde die Liste im Jahr 2022 auf 19 Eingriffe erweitert. Diese Liste wird gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft umgesetzt.

Aus der Psychiatrie ist das Projekt Home Treatment zu nennen, mit dem die aufsuchende Psychiatrie ausgebaut werden soll.

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