Welche Funktionen hat das EPD?

Die Hauptfunktionen des elektronischen Patientendossiers (EPD) sind:

  • Sammlung aller behandlungsrelevanten medizinischen Dokumente und deren Verfügbarkeit für alle Gesundheitsfachpersonen im Behandlungskontext.
  • Ablage von eigenen Dokumenten im EPD
  • Zugriffsmöglichkeit auf diese Dokumente für die Dossierinhaberin oder den Dossierinhaber zu jeder Zeit an jedem Ort.
  • Zuordnung von Vertraulichkeitsstufen: Jedes automatisch oder manuell in das EPD geladene Dokument kann standardisiert als "normal zugänglich" klassifiziert bleiben. Oder es wird durch die Dossierinhabenden als "eingeschränkt zugänglich" oder gar "geheim" und damit für alle anderen nicht einsehbar markiert.
  • Vergabe von Zugriffsrechten: Die Dossierinhabenden berechtigen einzelne Gesundheitsfachpersonen (GFP) oder Gruppen von GFP, Einsicht in das EPD nehmen zu dürfen. Diese Zugriffsrechte sind nach Ihren Vorgaben zeitlich begrenzt und können jederzeit angepasst oder gelöscht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Fachpersonen gezielt vom Zugriff auf Ihr EPD auszuschliessen.
  • Dokumentenausschluss: Sobald Sie ein EPD eröffnet haben, muss jede dem EPD angeschlossene Gesundheitseinrichtung Ihre behandlungsrelevanten Dokumente automatisch in Ihr Dossier laden - sei es maschinell oder manuell. Falls Sie eine Behandlungsepisode oder einen Fall nicht in Ihrem Dossier wünschen, bestätigt Ihnen das Behandlungsteam vorher schriftlich diesen Dokumentenausschluss.
  • Notfallzugriff: Bei einem medizinischen Notfall dürfen auch vorher nicht berechtigte GFP auf Ihr EPD zugreifen - es sei denn, Sie schliessen diesen Notfallzugriff grundsätzlich aus. Sie werden über jeden Zugriff sofort informiert. Auch für den Notfallzugriff können Sie wie oben beschrieben Zugriffsrechte festlegen. Die Dokumente in der Vertraulichkeitsstufe "geheim" bleiben auch beim Notfallzugriff nur für Sie selbst einsehbar.
  • Ermächtigung zur Weitergabe von Zugriffsrechten: Jede Gesundheitsfachperson (GFP) kann von Ihnen dazu ermächtigt werden, ihre Zugriffsrechte an weitere GFP oder Gruppen von GFP zu übertragen.
  • Stellvertreterregelung: Menschen, die ihr Dossier nicht selbst verwalten dürfen, können oder wollen, können dies an geeignete Stellvertretende delegieren und diese als solche berechtigen. Diese Stellvertretenden benötigen dazu eine eigene und persönlich verifizierte SwissID.
  • Zugriffsprotokoll: Jede Bearbeitung des EPD wird automatisch protokolliert. Sie können jederzeit einsehen, wer namentlich zu welchem Zeitpunkt welche Dokumente aufgerufen oder abgelegt hat. Dieses Protokoll finden Sie in Ihrem Patientendossier.

Erklär-Video für die Zuteilung der Zugriffsrechte