Gesundheitliche Vorausplanung (ACP)

Das Konzept der Gesundheitlichen Vorausplanung (Advance Care Planning, ACP) zielt auf eine vorausschauende gesundheitliche Planung nach den Werten und Vorstellungen der Patientinnen und Patienten ab. Die Betroffenen sollen dabei unterstützt werden, wohlüberlegte und dem eigenen Willen entsprechende Entscheidungen für zukünftige Situationen zu treffen, in denen sie möglicherweise medizinische, pflegerische und andere fürsorgende Unterstützung benötigen. Für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst aktiv Entscheidungen treffen zu können, soll die Versorgung und Behandlung dennoch nach dem eigenen, formulierten Willen durchgeführt werden können. Hierbei spielt die Dokumentation des Prozesses und der Entscheidungen eine zentrale Rolle. Dies erfordert einen Gesprächs- und qualifizierten Beratungsprozess zwischen den Betroffenen, ihren gesetzlichen Vertretern, ihren Behandelnden (z.B. Haus- oder Facharzt) und Familienangehörigen. Das Konzept versteht die gesundheitliche Vorausplanung als einen lebenslangen Prozess, der nicht nur auf krisenhafte Situationen begrenzt ist und daher bestenfalls ein gesamtes Erwachsenenleben umfasst.

Die Gesundheitliche Vorausplanung ist freiwillig. Sie soll aber für alle, die sich damit befassen möchten, zugänglich und verständlich sein.

Der Bund sieht für die Gesundheitliche Vorausplanung noch Verbesserungspotenzial in der Schweiz. Seit 2021 hat eine nationale Arbeitsgruppe unter Co-Leitung des von BAG und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) im Auftrag des Bundesrates den Handlungsbedarf analysiert, um die Gesundheitliche Vorausplanung in der Schweiz zu stärken.

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