Verkaufsverbote wegen Medikamentenrückstände in Zuchtfischen

Das Kantonale Laboratorium hat Zuchtfische auf Aquakulturwirkstoffe sowie Chlorat und Perchlorat untersucht. Zwei von 30 Proben mussten wegen Höchstwertüberschreitungen beanstandet und mit einem Verkaufsverbot belegt werden.

Bei sieben Detailhändlern im Kanton Basel-Stadt wurden insgesamt 30 Proben erhoben. Es handelt sich ausschliesslich um Fische und Garnelen aus Zucht. Darunter befanden sich Pangasius, Crevetten, Tilapia und Aale. Die meisten Proben stammten aus Asien (Vietnam, China, Thailand, Philippinen).

In zwei Fischen wurden Leukomalachitgrün-Konzentrationen deutlich über dem Referenzwert gemessen. Für einen gefrorenen Katzfisch und eine Rotflossenbarbe, beide aus Vietnam, wurden aufgrund der Überschreitung des Referenzwertes Verkaufsverbote ausgesprochen.

In drei weiteren Fischproben wurden erhöhte Chloratkonzentrationen festgestellt. Diese lagen jedoch unterhalb des Richtwerts der EU und wurden als unproblematisch beurteilt.

Bei acht Produkten war die Deklaration mangelhaft. Dabei waren die Reihenfolge der Parameter und die Angaben in der Nährwertdeklaration, fehlende Angaben zu den Funktionsklassen der Zusatzstoffe sowie widersprüchliche Angaben beim Mindesthaltbarkeitsdatum und der Herkunft nicht korrekt. Die Importeure wurden auf die Fehler in der Deklaration aufmerksam gemacht.

Die Resultate der aktuellen Kampagne zeigen, wie auch die Ergebnisse der letzten Jahre, dass die für Speisefische verbotenen Aquakulturwirkstoffe weiterhin eingesetzt werden. Aus diesem Grund werden zu gegebener Zeit weitere Fischproben untersucht.

Link zum ausführlichen Bericht

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