Ungenügende Einhaltung des Gefahrgutrechts

Das Kantonale Laboratorium hat im vergangenen Jahr die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften kontrolliert. In 14 von 20 kontrollierten Betrieben mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Hauptbeanstandungsgründe waren eine unvollständige Überwachung der Vorschriften sowie unvollständige Sicherungspläne.

Betriebe, welche mit relevanten Mengen an Gefahrgütern umgehen, sind verpflichtet, einen Sicherheitsberater zu ernennen, den sogenannten Gefahrgutbeauftragten. Die Aufgabe dieses Beauftragten ist es, Risiken zu minimieren, welche sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrgut für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt ist für die Kontrolle zuständig und überprüft, ob die Bestimmungen des Gefahrgutrechts eingehalten werden.

Im Jahr 2022 wurden 20 Betriebe überprüft, wobei 70% der kontrollierten Betriebe Mängel aufwiesen. Die Gefahrgutbeauftragten einiger Betriebe führen ihre Überwachungen unvollständig durch, indem sie beispielsweise interne Kontrollen vernachlässigen. In ihren Jahresberichten sind relevante Angaben zu den Gefahrgütern teilweise unvollständig. Weiter ist der Sicherungsplan bei einigen Betrieben nicht auf aktuellem Stand. In einigen Betrieben haben die Gefahrgutbeauftragten noch mit den personalrelevanten Folgen der Sars-CoV-2 Pandemie zu kämpfen, indem die verschobenen Aus- und Weiterbildungen nicht in angemessener Zeit nachgeholt wurden.

Mit den beanstandeten Betrieben wurden Korrekturmassnahmen vereinbart. Die Kontrolle der Gefahrgutprozesse in den Betrieben wird fortgesetzt.

Link zum ausführlichen Bericht

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