Epidemiologische Abklärungen bei Legionellosen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im Auftrag des Basler Kantonsarztes bei der Abklärung von vier Legionellose-Erkrankungsfällen bei Einwohnern aus dem Kanton Basel-Stadt zwischen Januar und Dezember 2022 insgesamt 32 Wasserproben auf Legionellen untersucht. Neun Proben im Umfeld von zwei Erkrankten waren positiv.

Die Legionellose ist in der Schweiz eine meldepflichtige Krankheit. Bei Auftreten von Erkrankungen gilt es – insbesondere, wenn es sich um öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Anlagen handelt oder solche, die von mehreren Nutzern gebraucht werden – die Ansteckungsquelle so schnell wie möglich ausfindig zu machen und entsprechende Massnahmen zu treffen, um weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Im Auftrag und unter Federführung des Kantonsärztlichen Dienstes Basel-Stadt führt das Kantonale Labororatorium im Rahmen der Abklärung von Legionellose-Fällen entsprechende Wasseranalysen durch. Dabei werden Wasserproben aus dem privaten Umfeld von gemeldeten erkrankten Personen erhoben. In einem zweiten Schritt werden weitere Proben aus dem Freizeitbereich und an der Arbeitsstelle erhoben.

Zur Eruierung möglicher Infektionsquellen wurden zuerst periphere Wasserentnahmestellen wie Duschen und Wasserhähne an Waschbecken beprobt. Daneben wurden im Rahmen von weiterführenden Untersuchungen zur Eruierung von Ursprung und Ausmass der Kontamination mit Legionellen die zentralen Trinkwassererwärmeranlagen der jeweiligen Liegenschaften beprobt.

Im Umfeld von zwei erkrankten Personen konnten keine L. pneumophila nachgewiesen und somit die Ansteckungsquelle nicht eruiert werden. In neun Wasserproben aus dem Umfeld von zwei weiteren erkrankten Personen konnte L. pneumophila nachgewiesen werden.

Die entsprechenden Betriebe beziehungsweise Liegenschaftsverwaltungen wurden durch den Kantonsärztlichen Dienst aufgefordert, geeignete Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, um die Kontamination mit Legionella pneumophila schnellstmöglich unter den vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Höchstwert zu senken und dort zu halten. Dabei haben die Verantwortlichen den Erfolg dieser Massnahmen mit weiteren Untersuchungen zu überprüfen.

Link zum ausführlichen Bericht

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