Verkaufsverbote bei Handwaschpasten

Das Kantonale Laboratorium hat zusammen mit dem Amt für Verbraucherschutz des Kan-tons Aargau Handwaschpasten auf Konservierungs- und Farbmittel, Duftstoffe sowie auf diverse Verunreinigungen untersucht. Mehr als ein Drittel der 19 untersuchten Proben muss-ten beanstandet werden, zwei Produkte wurden mit einem Verkaufsverbot belegt.

Die Produkte wurden in Verkaufsläden der Kantone Aargau und Basel-Stadt sowie von Schweizer Internetshops erhoben. Einige der Produkte wurden speziell für den gewerblichen Gebrauch in grossen Gebinden von mehr als einem Kilogramm verkauft. Die Mehrheit der Produkte stammte aus Deutschland und aus der Schweiz.

Sieben der 19 erhobenen Produkte wurden beanstandet. Beanstandungsgründe waren verbotene Duftstoffe, N-Nitrosamine, nicht deklarierte Farbmittel, nicht deklarierte Konservierungsstoffe, nicht deklarierte Duftstoffe sowie weitere Mängel bei der Deklaration der Inhaltsstoffe. Für zwei Produkte wurde wegen verbotener Inhaltsstoffe ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Gründe für diese Verbote waren die Parfümierung mit einem verbotenen Duftstoff (Lilial) sowie zu hohe Mengen an N-Nitrosodiethanolamin. Überdurchschnittlich viele Proben enthielten zudem Formaldehyd abspaltende Konservierungsstoffe.

Auf Grund der hohen Beanstandungsrate drängen sich weitere Kontrollen in den nächsten Jahren auf, um zu überprüfen, ob die Hersteller ihre Qualitätssicherungsmassnahmen verbessert haben.

Link zum ausführlichen Bericht

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