Mängel bei der Abgabe von Pestiziden für die private Verwendung

Das Kantonale Laboratorium hat unter der Leitung des Bundesamts für Lebensmittelsicher-heit und Veterinärwesen die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung kontrolliert. Insgesamt wurden in 18 Verkaufsstellen 266 Produkte überprüft. 36 Produkte wiesen Mängel auf und wurden beanstandet, 27 Produkte aus 5 Verkaufsstellen wurden mit einem Verkaufsverbot belegt.

Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung wurde im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes kürzlich eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt in der ganzen Schweiz und soll sicherstellen, dass private Verwenderinnen und Verwender nur noch mit risikoarmen Pflanzenschutzmitteln umgehen.

36 von 266 kontrollierten Produkten waren mangelhaft. 10 Produkte waren generell und weitere 13 Produkte für die Privatverwendung nicht zugelassen. In drei Fällen wurde die Ausverkaufsfrist überschritten, 11 Produkte wiesen Mängel bei der Kennzeichnung auf und in 14 Fällen war die Anpreisung im Webshop mangelhaft.

Die Beanstandungen betrafen gesamthaft fünf Verkaufsstellen, davon vier Webshops. Auffällig war ein Betrieb, welcher eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln ohne Zulassung oder mit veralteter Kennzeichnung zum Verkauf anbot. Bei einem weiteren Betrieb war neben nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auch ein breites Spektrum an bewilligungspflichtigen Düngerprodukten vorhanden, ohne dass entsprechende Bewilligungen vorlagen.

In fünf Verkaufsstellen wurden für 27 Produkte Verkaufsverbote erlassen, da nicht zugelassene, abgelaufene oder für die Privatverwendung verbotene Pflanzenschutzmittel im Verkaufssortiment vorhanden waren. Die bewilligungspflichtigen Düngerprodukte mussten ebenfalls aus dem Verkauf genommen werden.

Die Marktkontrolle ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung bei einem Grossteil der überprüften Verkaufsstellen eingehalten werden. In Anbetracht der vielen gefundenen Mängel müssen die betroffenen Betriebe jedoch das Produktesortiment an gefährlichen Chemikalien im Allgemeinen und an Pflanzenschutzmitteln im Speziellen regelmässig auf Gesetzeskonformität prüfen.

Link zum ausführlichen Bericht

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