Bund ordnet schweizweite Massnahmen gegen Vogelgrippe an

Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.

Ab kommenden Montag, dem 28. November 2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, Vorschriften zu befolgen. Die Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. 

Die Vorschriften sind:

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.

Die vollständige Medienmitteilung des BLV mit weiteren Informationen finden Sie unter diesem Link.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch mit nur wenigen Tieren – obligatorisch.

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