Verkaufsverbote bei E-Liquids

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten, sogenannte E-Liquids, auf ihren Nikotin-Gehalt, die Anwesenheit von toxischen oder nicht erlaubten Inhaltsstoffen sowie ihre Kennzeichnung untersucht. Von 25 Proben wurden sieben Proben wegen gravierenden Kennzeichnungsmängeln mit einem Verkaufsverbot belegt.

Bei sechs Detailhändlern in Basel-Stadt hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt insgesamt 25 Proben erhoben. Die Proben stammten aus Grossbritannien, der Schweiz, Malta, USA, Frankreich und Deutschland.In einem E-Liquid mit einem deklarierten Nikotingehalt von 0 mg/mL konnte eine Konzentration von 0,2 mg/mL festgestellt werden. Der zugelassene Nikotin-Höchstgehalt von 20 mg/mL wurde hingegen von allen Proben eingehalten. Die Deklarationen bezüglich des Nikotingehalts stimmten bei den übrigen untersuchten Proben mit den analytisch bestimmten Werten überein.Verbote Inhaltsstoffe wie z.B. Cumarin, Safrol, Quassin, Vitamin-E, Vitamin-E-acetat oder Di-acetyl liessen sich in keiner Probe nachweisen. Toxikologisch problematische Substanzen wie z.B. Pulegon liessen sich in zwei Proben feststellen, allerdings in toxikologisch nicht kritischen Konzentrationen.

Bei sechs E-Liquids war die Deklaration zu beanstanden, weil die notwendigen Warnhinweise nicht in einer Schweizer Amtssprache erfolgten. Bei drei Proben war die Konzentrationsangabe des Nikotins nicht klar verständlich, bei zwei Proben konnten die Chargenangabe und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Fläschchen nicht entziffert werden. Bei einem weiteren E-Liquid war die Chargenangabe auf dem Fläschchen nicht identisch mit der Chargenangabe auf der Verpackung. Zudem musste eine Probe beanstandet werden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits seit drei Monaten abgelaufen war.

Der Verkauf von E-Liquids über dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie von Produkten, deren Warnhinweise in keiner Schweizer Amtssprache angebracht sind, wurde verboten. Insgesamt wurden sieben Verkaufsverbote ausgesprochen. Die fehler-haften Importeure und Verkaufsstellen wurden aufgefordert, das gesamte Sortiment an E-Liquids auf Anwendung der Amtssprachen, widersprüchliche Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargenangaben sowie abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdaten zu überprüfen.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt wird mit weiteren Kontrollaktionen die Marktsituation weiter verfolgen.

Untersuchungen von E-Liquids

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