Publikation einer Allgemeinverfügung

Mit der vorliegenden Publikation gilt die Allgemeinverfügung des Kantonsarztes betr. allgemeine Maskentragpflicht und Konsumationsverbot von Speisen und Getränken auf Allmend in der Steinenvorstadt als publiziert.

Der Bundesrat hat am 14. April 2021 entschieden, die Aussenbereiche von Restaurantbetrieben per 19. April 2021 wieder zu öffnen. Der Regierungsrat Basel-Stadt begrüsst in seiner Medienmitteilung desselben Tages diese vorsichtige Lockerung trotz der steigenden Infektionszahlen.

Um ein unkontrolliertes Ansteigen der lokalen Infektionszahlen an stadtbekannten Hot-Spots zu vermeiden, hat der Regierungsrat Basel-Stadt gleichzeitig einen neuen Paragraphen in der kantonalen Covid-19-Verordnung verabschiedet. Gemäss dem neuen § 3d (Zusätzliche Massnahmen) kann der Kantonsarzt besondere Schutzmassnahmen in Hot-Spots (wie z.B. der Steinenvorstadt) verfügen, insbesondere eine örtlich begrenzte generelle Maskentragpflicht und ein örtlich begrenztes Konsumationsverbot auf der Allmend.

Mit der vorliegenden Publikation gilt die Allgemeinverfügung des Kantonsarztes betr. allgemeine Maskentragpflicht und Konsumationsverbot von Speisen und Getränken auf Allmend in der Steinenvorstadt als publiziert. 

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