Corona-Diagnostiklabors arbeiten sauber

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im Auftrag des Bundesamts für Umwelt Umgebungsproben aus acht Diagnostiklabors von sechs Kantonen auf die Anwesenheit von Coronaviren untersucht. In keiner der 96 Wischproben wurden infektiöse Viren detektiert.

Das Kantonale Labor Basel-Stadt hat mit stichprobenartigem Erheben von Wischproben überprüft, ob in Diagnostik-Laboratorien die Sicherheitsmassnahmen gegen das Verbreiten des Virus genügen. Insgesamt 96 Wischproben aus acht Labors wurden auf SARS-CoV-2 RNA und infektiöse SARS-CoV-2 Viren untersucht. In keiner der 96 Wischproben wurden infektiöse SARS-CoV-2 detektiert. Drei Wischproben enthielten auf tiefem Niveau nachweisbare SARS-CoV-2 RNA. Die drei Oberflächen befanden sich im Biosicherheitsbereich zweier unterschiedlicher Labors.

In der aktuellen Pandemiesituation arbeiteten sehr viele Forschungs- und Diagnostiklabors intensiv mit dem Covid-19-Erreger. Ein derartig hohes Testvolumen ist aussergewöhnlich. Gewisse Labors begannen erst mit der Pandemie, mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. Die Bandbreite der in den Labors zum Zeitpunkt der Probenahme durchgeführten Covid-19-PCR-Tests variierte von weniger als 1 bis 1600 pro Tag. Zur Detektion von SARS-CoV-2 RNA verwendeten alle bis auf zwei Labors voll-integrierte automatische Testplattformen. Bei sieben der acht Labors wurde das Abstrich-Probengefäss nur einmal geöffnet und nur einmal infektiöses Patientenmaterial pipettiert. Dies geschah überall in einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank, wie es Stand der Technik ist.

Kontaminationen auf Laboroberflächen / Untersuchung auf SARS-CoV-2

Info Box

Bei Labortätigkeiten mit Mikroorganismen muss im Voraus eine Risikoabschätzung durchgeführt werden. Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Mikroorganismen wie in der mikrobiologischen Diagnostik sowie bei der Forschung oder Produktion müssen in "geschlossenen Systemen" (englisch Containment) durchgeführt werden, damit ein direkter Kontakt der Organismen mit Mensch und Umwelt vermindert beziehungsweise verhindert werden kann.

Die Sicherheitsbestimmungen für solche Tätigkeiten sind rechtlich vorgegeben und richten sich nach der Risikostufe der Arbeiten. Für bestimmte Tätigkeiten – insbesondere beim direkten Handling der (Mikro-)Organismen (Pipettieren, Mischen, Umzüchten) – wird daher u.a. eine Mikrobiologische Sicherheitswerkbank benötigt.

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