Aufhebung der Allgemeinverfügung in der Steinenvorstadt

Die befristete Allgemeinverfügung "Allgemeine Maskentragpflicht und Konsumationsverbot von Speisen und Getränken auf Allmend in der Steinenvorstadt" vom 19. April 2021 (am 28. Mai 2021 verlängert) wird per Samstag, 26. Juni 2021, aufgehoben.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Medizinische Dienste, hatte angesichts der damaligen fragilen epidemiologischen Situation mittels Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 eine allgemeine Maskentragpflicht und Konsumationsverbot von Speisen und Getränken auf Allmend in der Steinenvorstadt angeordnet. Diese Massnahme trat am 19. April 2021, um 00:00 Uhr, in Kraft und galt spätestens bis zum 31. Mai 2021. Sie wurde am 28. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat weitere Lockerungen per 26. Juni 2021 beschlossen. Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 23. Juni 2021). So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die
Maskenpflicht im Freien aufgehoben. In Anbetracht dieser weiteren Lockerungen per 26. Juni 2021, wird die Allgemeinverfügung der Medizinischen Dienste vom 19. April 2021 respektive vom 28. Mai 2021 bereits per 26. Juni 2021 aufgehoben.

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