Keine radioaktiven Rückstände in Babynahrung nachweisbar

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Baby- und Folgenahrung auf Radioaktivität kontrolliert. Alle dreizehn untersuchten Proben enthielten nur Spuren von Radiostrontium und Radiocäsium und entsprachen den rechtlichen Bestimmungen.

Als Säuglingsanfangsnahrung werden industriell hergestellte Lebensmittel bezeichnet, die für die besondere Ernährung von Säuglingen während den ersten Lebensmonaten bestimmt sind. Sie werden auf Basis von Kuhmilch hergestellt. Folgenahrung wird ab dem 6. Monat verabreicht. Dreizehn Produkte wurden bei vier verschiedenen Grossverteilern in Basel erhoben.

In jeder der 13 Proben konnte Radiostrontium und in drei Proben Radiocäsium nachgewiesen werden. Der Nachweis von Radiostrontium in allen Proben illustriert, wie lange künstliche Radionuklide nach der ursprünglichen Kontamination noch in der Umwelt verfügbar bleiben. Die Höchstwerte wurden von allen untersuchten Proben eingehalten.

Aufgrund der Tatsache, dass die radioaktive Belastung der erhobenen Baby- und Folge-nahrungen gering war, ist keine erneute Untersuchung diesbezüglich im nächsten Jahr notwendig.

Baby- und Folgenahrung / Radioaktivität

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