Jedes zweite Gefahrgutfahrzeug mit Mängeln

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei 103 Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert. 46 Fahrzeuge waren zu beanstanden.

Bei den 103 kontrollierten Fahrzeugen mit Gefahrgut handelte es sich um 70 Fahrzeuge mit Versandstücken und 33 Tankfahrzeuge. 46 der kontrollierten Fahrzeuge wurden beanstandet. In 22 Fällen waren die Mängel so gravierend, dass eine Weiterfahrt nicht toleriert werden konnte. Zu beanstanden waren die Ladungssicherung, die Ausrüstung, fehlende Dokumente sowie die Gefahrenkennzeichnung der Fahrzeuge.

Seit Anfang 2019 erfolgen neu die Kontrollen in einer Zusammenarbeit zwischen Zollverwaltung, Kantonspolizei und Kantonalem Laboratorium. Diese Zusammenarbeit erlaubt, Synergien zwischen Zoll- Strassenverkehr- und Gefahrgutrecht zu nutzen und die Kontrollen wesentlich effizienter durchzuführen. In der Regel werden Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert, die in die Schweiz einfahren und noch nicht auf Schweizer Boden gefahren sind. Daher kann kein Strafvollzug erfolgen, die Kontrollen haben präventiven Charakter. Die notwendigen Korrekturmassnahmen bei gravierenden Verstössen werden jedoch vollzogen, d.h. die Fahrzeugführer müssen vor der Weiterfahrt die Mängel vor Ort beheben.

Mangelhafte Ladungssicherung ist oft die Ursache von Havarien und Unfällen mit gefährlichen Gütern im Strassenverkehr. Als kantonale Behörde können wir leider Ladungsprozesse, welche – im Falle unserer präventiven Kontrollen von Fahrzeugen, die in die Schweiz einreisen – meistens im Ausland erfolgen, nicht beeinflussen. Im Rahmen des Vollzugs der Gefahrgutbeauftragtenverordnung haben wir jedoch die Möglichkeit, unsere Erfahrungen aus der Gefahrgutkontrollen mit den lokalen Akteuren zu thematisieren.

Die hohe Beanstandungsquote unterstreicht die Wichtigkeit der Schwerverkehrskontrollen. Sie werden deshalb in Zusammenarbeit mit Zollverwaltung und der Polizei weitergeführt.

Kontrolle des Gefahrgut-Schwerverkehrs

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