Jedes dritte Haarfärbemittel zu beanstanden

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich Haarfärbemittel auf Farbstoffe, Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe und chemische Substanzen untersucht. Von 49 Proben waren 15 zu beanstanden.

In vier Kantonen wurden insgesamt 49 Produkte erhoben. 12 Produkte waren permanente Haarfarben, zwölf Produkte         Tönungen, 28 Produkte Henna-Farben und 6 Produkte waren verstärkte „Henna-Farben“. Die Mehrzahl der Produkte stammte aus Deutschland, UK, Holland, Indien und Frankreich.

15 von 49 Produkten wurden beanstandet, und bei acht dieser Produkte wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Beanstandungsgründe waren verbotene Farbmittel sowie Oxidationsmittel, Grenzwertüberschreitung von chemischen Substanzen, Verwendung von p-Phenylendiamin mit zu wenig Kuppler, nicht deklarierte Farbmittel, Konservierungsstoffe sowie allergene Duftstoffe, fehlende oder ungenügende Warnhinweise sowie andere Deklarationsmängel.

Die Konformität der Produkte hing von der Produktkategorie ab. Während bei den Haartönungen die Beanstandungsrate 11 Prozent betrug und nur ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden musste, waren bei den permanenten Haarfärbemitteln 42 Prozent zu beanstanden. Ein permanentes Haarfärbemittel musste verboten werden, bei den restlichen Beanstandungen handelte es sich um Deklarationsmängel. Bei den Henna-basierten Produkten muss zwischen rein pflanzlichen, eher schwach färbenden, und „verstärkten“ Hennaprodukten unterschieden werden. Während bei den Pflanzenfarben in einem Fall die Beimischung künstlicher Farbmittel bemängelt werden musste, mussten alle sechs „verstärkten Henna-Produkte“ aus der Türkei und Indien aus dem Verkehr gezogen werden.

Permanente Haarfärbemittel aus europäischer Produktion weisen eine gute Rechtskonformität auf. Nachkontrollen von Produkten, welche im letzten Jahr verbotene Farbmittel enthielten, zeigten, dass die Hersteller ihre Produkte auf Grund unserer Beanstandungen umgestellt haben. Problematisch sind weiterhin Produkte aus dem aussereuropäischen Raum. Die Verwendung verbotener Farbmittel muss nicht zwingend mit einer Gesundheitsgefährdung einhergehen, allerdings kann die Sicherheit dieser Produkte nicht gewährleistet werden.

Beim Kauf von Henna-basierten Produkten gilt es zu beachten, dass Henna Haare nur rot-braun färben kann und dass die Färbung auf dunklen Haaren sehr schwach ausfällt. Alle Produkte, wel-che Haare dunkelbraun bis schwarz färben, enthalten bestenfalls andere Naturfarben wie Indigo. In allen anderen Fällen werden entweder synthetische Direkt-Farbstoffe oder klassische Oxidationsfarbstoffe wie p-Phenylendiamin oder p-Aminophenol verwendet. Vorsicht ist besonders bei dunkel-färbenden Produkten aus der Türkei, Pakistan oder Indien geboten.

Haarfärbemittel werden aufgrund der hohen Beanstandungsrate weiterhin regelmässig risikobasiert kontrolliert.

Haarfärbemittel – Farbstoffe, Farbstoff-Vorläufer, Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe, Wasserstoffperoxid und Nitrosamine

Infobox

Haarfärbemittel enthalten eine Vielzahl von Stoffen, welche bekannt sind, Allergien auszulösen oder haut- und augenreizend zu wirken. Aus diesem Grund tragen die Produkte viele Warnhin-weise, welche vor den enthaltenen Stoffen warnen und eine unsachgemässe Anwendung verhin-dern sollen. Haarfärbemittel lassen sich in drei Kategorien einordnen :

  • Temporäre Haarfärbemittel enthalten Farbmittel, welche nur auf der Haaroberfläche abgelagert werden und dadurch durch eine intensive Haarwäsche entfernt werden können.
  • Tönungen oder semipermanente Haarfärbemittel enthalten oft Derivate von Nitroanilinen, Nitro-phenylendiaminen oder Nitroaminophenole, welche in die Haarkutikula und teilweise gar ins Haarmark (Cortex) eindringen und dadurch 5-10 Haarwäschen standhalten können.
  • Permanente Haarfärbemittel bestehen aus Zweikomponenten-Systemen. Der Färber enthält dabei die Farbstoff-Vorläufer-Stoffe (z.B. Phenylendiamine oder Toluylendiamine) und Kuppler (z.B. Resorcinole, Aminophenole). Der Entwickler enhält Wasserstoffperoxid (üblicherweise 6%). Die beiden Komponenten werden unmittelbar vor der Färbung gemischt, wobei die Vorläuferstoffe und Wasserstoffperoxid tief ins Haar eindringen, wo sie zu zwei- bis mehrkerningen Farbmitteln reagieren. Diese sind zu gross, um leicht ausgewaschen zu werden, wodurch nur das Nachwachsen des Haares die Dauer zwischen zwei Färbungen bestimmt. Auf Grund des Reakti-onsprinzips werden solche Haarfärbemittel auch als oxidative Haarfärbemittel bezeichnet. Das Wasserstoffperoxid dient gleichzeitig der Bleichung des Haares, da es das natürliche Farbpigment Melanin oxidiert.

Viele Farbstoffe, welche für semi-permanente und permanente Haarfärbungen eingesetzt werden, sind starke Allergene. Gleichzeitig standen insbesondere viele Farbstoff-Vorläuferstoffe im Verdacht krebserzeugend zu sein. Die Europäische Union verlangte deshalb von der Industrie umfangreiche toxikologische Untersuchungen mit dem Ziel, wie für Farb- und Konservierungstoffe sowie UV-Filter eine Positivliste zu erstellen. Alle Stoffe, welche die Industrie nicht verteidigen wollte oder deren Toxdaten den Anforderungen an Haarfärbemittel nicht genügten, wurden direkt in den Anhang der verbotenen Stoffe überführt. Die definitiv bewerteten Haarfarbstoffe wurden mit (zum Teil angepassten) Grenzwerten und anderen Anwendungseinschränkungen und vorge-schriebenen Warnhinweisen in den Anhang 3 der Kosmetikverordnung aufgenommen. Die Ver-wendung einiger früher verwendeter kritischer Stoffe wurde bereits in den letzten Jahrzehnten verboten.

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