Coronavirus: Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Im Kanton Basel-Stadt steigen die Covid-19-Fallzahlen stark an und belasten die Gesundheitsversorgung schwer. Um einer weiteren Ausbreitung der Pandemie im Kanton Basel-Stadt entgegenzuwirken und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern, verschärft der Regierungsrat Basel-Stadt die kantonale Covid-19-Verordnung: Er sieht mehrere Massnahmen vor, welche am Montag, 23. November 2020 in Kraft treten und bis Sonntag, 13. Dezember 2020 befristet sind.

Seit Inkrafttreten der Covid-19-Verordnung besondere Lage und damit der verschärften nationalen Massnahmen Ende Oktober gehen die Fallzahlen im Kanton Basel-Stadt leider nicht zurück. Die baselstädtische Entwicklung verläuft damit konträr zum schweizerischen Trend. In den letzten Tagen traten neue Höchstwerte auf, und die Auslastung in den Spitälern nimmt besorgniserregend zu. Es wurden bisher keine eigentlichen Infektionsherde festgestellt, die Ansteckungsquellen sind vielmehr breit gestreut.

Deshalb hat der Regierungsrat Basel-Stadt für eine befristete Dauer von drei Wochen weitere Massnahmen beschlossen. Die neuen Massnahmen in der kantonalen Covid-19-Verordnung treten am kommenden Montag, 23. November 2020, in Kraft:

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Away.
  • Take-Away müssen zwischen 23.00 – 05.00 Uhr geschlossen bleiben.
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen. Ausnahmen gibt es für Primarschülerinnen und Primarschüler, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht sowie für Profisportlerinnen und -sportler.
  • Des Weiteren werden Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe geschlossen.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von max. 15 Personen.

Die Massnahmen sind bis zum Sonntag, 13. Dezember 2020, befristet. Mit den neuen Massnahmen möchte der Regierungsrat Basel-Stadt den Trend der steigenden Ansteckungszahlen vor den Weihnachtstagen brechen und auf das Jahresende hin eine Beruhigung der Lage ermöglichen.

Weitere Lebensbereiche sind von den Massnahmen nicht betroffen. Insbesondere Verkaufsläden aller Art können geöffnet bleiben. Persönliche Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeur oder Massagen sind weiterhin möglich, selbstverständlich unter Einhaltung der allgemein geltenden Hygienevorschriften und Schutzkonzepte.

Für die stark betroffenen Branchen Hotellerie, Gastronomie und Tourismus hat der Regierungsrat am 17. November 2020 das kantonale Härtefallpaket geschnürt. Die Gesuche können ab nächster Woche eingereicht werden. Detaillierte Informationen folgen.

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