Coronavirus: Abgabe von Schutzmasken an Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes und des Departementes für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der Kauf von Hygienemasken belastet Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zusätzlich. Das Gesundheitsdepartement und das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt haben deshalb eine Unterstützung beschlossen. In diesen Tagen erhalten rund 30‘000 berechtigte Personen einen Gutschein zum Bezug von je 40 Gratis-Schutzmasken in Apotheken und Drogerien. Die Massnahme wird vom Dachverband der Apotheker und Drogisten unterstützt, was die beiden Departemente verdanken.

Gutscheine erhalten Personen, die im Kanton Basel-Stadt in sehr bescheidenen Verhältnissen leben (z.B. Sozialhilfebeziehende). Die Abgabe von je 40 Gratis-Schutzmasken an rund 30‘000 Personen im Alter ab 12 Jahren erfolgt vom 10. August bis 30. September 2020 über die Apotheken und Drogerien des Kantons Basel-Stadt. Diese unterstützen den Kanton verdankenswerterweise bei der Verteilung der Masken.

Der Bundesrat hat als Massnahme zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eine schweizweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr für alle Personen ab 12 Jahren eingeführt. Diese Massnahme ist seit dem 6. Juli 2020 gültig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt weiter in allen Situationen, in denen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Schutzmaske zu tragen.

Der Kauf dieser nötigen Schutzmasken kann für Personen in wirtschaftlich sehr bescheidenen Verhältnissen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Aus diesem Grund haben die beiden Departemente diese Unterstützungsmassnahme beschlossen.

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