Angepasste kantonale Covid-19-Verordnung nach BR-Entscheid

An der kantonalen Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen wurden nach dem Bundesrats-Entscheid vom 18. Oktober 2020 Anpassungen nötig. Hier ist die angepasste Verordnung zu finden.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2020 an der Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie technische Anpassungen vorgenommen. Diese waren notwendig geworden, nachdem der Bundesrat am 18. Oktober 2020 die Covid-19-Verordnung besondere Lage geändert hatte.

Der Regierungsrat weist die Bevölkerung bei dieser Gelegenheit auf die weiterhin wichtigsten Schutzmassnahmen vor einer Ansteckung hin: 1,5 Meter Abstand halten, regelmässig Hände waschen und – wo notwendig – Maske tragen.

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