Verkaufsverbote bei Keksen und Brotaufstrichen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Kekse und Brotaufstriche auf Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen und Kennzeichnung getestet. Sieben von 30 untersuchten Keksen und ein Produkt von 20 kontrollierten Brotaufstrichen mussten wegen nicht deklarierten Milchbestandteilen und allgemeinen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Bei einem Keks und einem Brotaufstrich wurden Verkaufsverbote aus-gesprochen.

In neun Basler Geschäften wurden 30 verschiedene Kekse erhoben. Es handelte sich um diverse Süssgebäcke wie z.B. Amaretti, Nussstengeli, Waffeln, Panetone, Madeleines, Sablés sowie um Meringues verschiedener Hersteller. Die Produkte wurden hautpsächlich in der Schweiz und in Italien hergestellt. Zwei Produkte stammten aus biologischem Anbau. 20 Brotaufstriche mit Nussbestandteilen und Schokoladebestandteilen wurden in sieben Geschäften erhoben. Die Produkte deklarierten zur Hauptsache folgende Herkunftsgebiete: Italien, Deutschland und Schweiz. Sieben Produkte stammten aus biologischem Anbau.  

In einem türkischen Gebäck und in einem biologischen Brotaufstrich mit Haselnuss und Kakaomasse konnten grössere Mengen an Milchbestandteilen nachgewiesen werden, obwohl auf der Verpackung weder in der Zutatenliste noch als Spurenhinweis Milchbestandteile genannt wurden. Die Produkte wurde beanstandet und der Verkauf (ohne Hinweis auf Milch) per sofort verboten. Im Rahmen ihrer Selbstkontrolle müssen die Betriebe nun Massnahmen ergreifen, um derartige Mängel in Zukunft zu vermeiden, und diese der Vollzugsbehörde melden.

Nicht deklarierte Allergene sind für Allergiker nicht unproblematisch. Brotaufstriche und Süssgebäck werden deshalb bei Gelegenheit wieder kontrolliert.   

Brotaufstrich mit Nüssen und/oder Schokolade / Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen und Kennzeichnung

Kekse, Meringues und anderes Süssgebäck / Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen und Kennzeichnung

Infokasten

Die Prävalenz von Nahrungsmittelallergien liegt gemäss sechstem Schweizerischen Ernährungs-bericht bei rund 1 bis 5%. Zur Vermeidung von allergischen Reaktionen, die zum Teil lebens-bedrohlich sein können (anaphylaktischer Schock), müssen sich die Allergiker auf die Zutatenlisten von vorverpackten Lebensmitteln verlassen können.

Eine fehlende Angabe oder eine Verschleppung einer allergenen Zutat bei der Herstellung könnte für Allergiker problematisch sein.

 

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