Schwermetall- und Brom-belastete Kleinelektronikgeräte

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Kleinelektronikgeräte auf die Belastung mit Schwermetallen und bromierten Flammschutzmitteln untersucht. Von 30 untersuchten Produkten musste die Hälfte beanstandet werden. Acht Produkte wurden vom Verkauf verboten.

In vier Betrieben im Kanton Basel-Stadt wurden insgesamt 30 Produkte untersucht. Die Produkte wurden vor Ort einem Screening mit mobiler Röntgenfluoreszenzanalyse unterzogen, um eine allfällige Schwermetallbelastung zu identifizieren. 18 Produkte wurden auf diese Weise für die Laboruntersuchung erhoben und im Labor auseinandergebaut. Die einzelnen homogenen Werkstoffe wurden mittels Röntgenfluoreszenzanalyse auf die Anwesenheit von Schwermetallen und von Brom analysiert. Die Werkstoffe mit Schwermetallbelastung wurden der EMPA zugestellt, welche die Schwermetallkonzentration mittels Plasmaemissionsspektrometrie (ICP-OES) quantifiziert hat. Bei den Werkstoffen mit Brombelastung wurden die Konzentrationen von polybromierten Biphenylen (PBB) oder polybromierten Diphenylethern (PBDE) im Kantonalen Laboratorium mittels Gaschromatographie/Massenspektrometrie ermittelt.

15 Produkte wurden beanstandet. Die Beanstandungsgründe waren Überschreitung des Blei-Grenzwerts , Überschreitung des Cadmium-Grenzwerts, Überschreitung des Grenzwerts zu polybromierten Diphenylethern, Fehlen der Kontaktanschrift der Herstellerin bzw. der Importeurin, Fehlen des CE-Zeichen, Abwesenheit des Sonderabfall-Symbols auf dem Elektronikgerät, Fehlen des Sonderabfall-Symbols auf abnehmbaren Batterien sowie das Fehlen der Konformitätserklärung.         

Bei Produkten, die lediglich Kennzeichnungsmängel aufwiesen oder für welche keine Kon-formitätserklärung vorhanden war, wurden die zuständigen Importeure aufgefordert, innert nützlicher Frist die notwendigen Korrekturmassnahmen einzuleiten.

Bei acht Produkten, welche eine Grenzwertüberschreitung aufwiesen, wurde der weitere Verkauf untersagt. Die zuständigen Schweizer Importeure wurden zudem aufgefordert, die Produkte sachgemäss zu entsorgen. Bedenklich dabei ist insbesondere die Tatsache, dass Produkte Grenzwertüberschreitungen aufweisen, obwohl eine Konformitätserklärung bestätigte, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

Kleinelektronikgeräte – Belastung durch Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel

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