Nicht deklarierte Allergene und weitere Kennzeichnungsmängel bei Weihnachtsgebäck

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Weihnachtsgebäck auf Allergene, Gluten und Kennzeichnung kontrolliert. Elf von 30 Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet werden. Beanstandungsgründe waren nicht deklarierte Allergene und Gluten sowie die Deklaration.

In 24 verschiedenen Geschäften in Basel-Stadt wurden insgesamt 30 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um diverse Weihnachtsguzzi wie z.B. Brunsli, Mailänderli, Zimtsterne, Änisbrötli, Pfeffernüsse und Spitzbuben. 12 Produkte stammten aus dem Offenverkauf, die restlichen Produkte waren vorverpackt. Bei den meisten Geschäften handelte es sich um kleine Bäckereien.

Ein Produkt (Zimtstern) enthielt eine grössere Menge an Haselnüssen, obwohl nur Spuren dekla-riert waren. Das Produkt wurde beanstandet. Ein weiteres Produkt (Guzzi gemischt) enthielt Milchbestandteile nahe am Deklarationsschwellenwert. Der Hersteller wurde darauf aufmerksam gemacht, damit dieser in Zukunft das Risiko einer Kontamination minimieren kann. In einer weiteren Probe (Guzzi gemischt) wurde nicht-deklariertes Gluten nachgewiesen. Die Probe wurde beanstandet.

Zehn Proben wurden wegen fehlerhafter Kennzeichnung beanstandet. Die Beanstandungsgründe waren unter anderem das Fehlen einer Zutatenliste, einer Sachbezeichnung oder der Be-triebsadresse. Zudem waren teilweise die allergenen Zutaten optisch nicht hervorgehoben. Drei vorverpackte Produkte wurden beanstandet, da sie überhaupt keine Kennzeichnung aufwiesen.

Auf Grund der hohen Beanstandungsquote wird die Lebensmittelkategorie Weihnachtsgebäck wieder kontrolliert.

Weihnachtsgebäck / Allergene, Gluten und Kennzeichnung

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