Mangelhafte Umsetzung des Gefahrgutrechts

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 11 Betriebe bezüglich der Einhaltung des Gefahrgutrechts kontrolliert. Fünf Betriebe mussten beanstandet werden

Im Jahr 2018 wurden 11 Betriebe überprüft.. Drei der kontrollierten Betriebe sind im Beförderungsprozess in Verbindung mit der Luftfracht tätig. Im Weiteren wurden drei Beförderungsunternehmen, zwei reine Verlader- bzw. Entladerunternehmen und drei Betriebe mit unterschiedlichen Funktionen wie z.B. Absender, Verpacker, Befüller überprüft.

Hauptbeanstandungsgründe in den fünf mangelhaften Betrieben waren fehlender oder mangelhafter jährlicher Bericht, mangelnde Überwachungen der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, nicht dokumentierte Schulungen, nicht vorhandener oder lückenhafter Sicherungsplan sowie Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften.

Die Beanstandungsquote ist mit 45% als hoch zu beurteilen. An der gesamten Transportkette sind viele Unternehmen beteiligt. Es ist und bleibt die Aufgabe jedes einzelnen Betriebs, sich für die Risikominderung einzusetzen und bei Auftreten von Mängeln und Unstimmigkeiten die Verantwortlichen zur Behebung aufzufordern. Jene überprüften Unternehmungen, welche ausschliesslich als Absender tätig sind, konnten darlegen, dass sie ihre beauftragten Subunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften überwachen.

Die Überprüfungen der Gefahrgutprozesse in den Betrieben werden fortgesetzt. Die Umsetzung der Massnahmen wird verfolgt und bei Bedarf werden weitere Nachkontrollen durchgeführt.

Vollzugstätigkeiten des Jahres 2018 im Bereich des Gefahrgutrechts

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