Kennzeichnungsmängel bei Fleischerzeugnissen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 30 Fleischerzeugnisse auf die Anwesenheit von Allergenen und Gluten, auf ihren Fett- und Proteingehalt sowie auf ihre Kennzeichnung überprüft. Sieben Produkte mussten wegen falsch deklarierten Fettgehalten und wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.

In sieben verschiedenen Geschäften in Basel-Stadt wurden insgesamt 30 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um Fleischerzeugnisse wie Gewürzschinken, Trockenfleisch und Würste. Alle Produkte waren vorverpackt und wurden hauptsächlich in der Schweiz und in Deutschland hergestellt. Vier Produkte stammten aus biologischem Anbau und zwei Produkte wurden als glutenfrei angepriesen.

Bei drei Produkten stimmte der ermittelte Fettgehalt mit der Deklaration nicht überein und bei einem Produkt war der Proteingehalt falsch deklariert. Vier weitere Produkte wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln, wie fehlende optische Hervorhebung von Allergenen in der Zutatenliste, Fehlen einer Adresse oder Fehlen der Mengenangabe einer ausgelobten Zutat, beanstandet. Die Etiketten müssen von den Herstellern nun angepasst werden.

Erfreulicherweise wurden keine nicht-deklarierten Allergene nachgewiesen. Gluten war ebenfalls in keinem glutenfreien Produkt nachweisbar.

Die Allergendeklaration entsprach somit bei allen Produkten der Gesetzgebung. Es gab jedoch ein paar Kennzeichnungsmängel zu beanstanden, sowie Mängel bei der Deklaration der Nährwerte. Die Lebensmittelkategorie Fleischerzeugnisse wird deshalb bei Gelegenheit wieder kontrolliert.

Fleischerzeugnisse / Allergene, Gluten, Fett- und Proteingehalt und Kennzeichnung

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