Deklarationsmängel bei Kuchen- und Brotbackmischungen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Kuchen- und Brotbackmischungen auf Allergene, Gluten, Fettgehalt und Kennzeichnung geprüft. Von 30 untersuchten Proben mussten drei wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet werden. Die Kennzeichnung der Allergene, des Glutens und des Fettgehaltes war hingegen bei allen Proben rechtskonform.

In zehn verschiedenen Geschäften im Kanton Basel-Stadt wurden insgesamt 30 vorverpackte Proben erhoben. Die Produkte wurden hauptsächlich in der Schweiz und in hergestellt. Neun Produkte stammten aus biologischem Anbau und zehn Produkte wurden als glutenfrei angepriesen.

Drei Produkte mussten aufgrund von Deklarationsmängeln, wie fehlende Angaben in einer Amtssprache, Fehlen der Mengenangabe oder unerlaubtes Anbringen eines Bio-Labels, beanstandet werden. Die Etiketten müssen von den Herstellern nun angepasst werden. Erfreulicherweise wurden keine nicht-deklarierten Allergene sowie  kein nicht-deklariertes Gluten nachgewiesen. Die gemessenen Fettgehalte lagen im Bereich von 0.3 bis 19 g/100 g. Bei allen Produkten stimmte der ermittelte Fettgehalt mit der Deklaration überein.

Die Allergendeklaration war bei allen Produkten rechtskonform. Es gab jedoch ein paar Deklarationsmängel zu beanstanden, weshalb Kuchen- und Backmischungen bei Gelegenheit wieder kontrolliert werden.

Kuchen- und Brotbackmischungen – Allergene, Gluten, Fettgehalt und Kennzeichnung

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