Sehr viele Mängel im Chemikalienbereich

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung des Chemikalienrechts überprüft. 43 von 58 kontrollierten Produkte und 40 von 44 kontrollierten Betriebe waren zu beanstanden. Bei neun Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden.

Hauptbeanstandungsgründe bei den untersuchten Produkten waren die Anwesenheit von verbotenen Inhaltsstoffen, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften. Bei neun Produkten, die aufgrund ihrer Mängel eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellen, wurden Verkaufsverbote verfügt und der Inverkehrbringer musste die Kontrollkosten bezahlen. Bei den übrigen 34 Produkten, die keine schwerwiegenden Mängel aufwiesen, wurden mit dem zuständigen Betrieb innert nützlicher Frist die notwendigen Korrekturmassnahmen vereinbart.

Bei den inspizierten Betrieben wurde die Nichtwahrnehmung der Selbstkontrolle, der Melde- bzw. Zulassungspflicht und der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Abgabebestimmungen, der personenbezogenen Vorschriften, der Werbebestimmungen und der Bestimmungen zum Umgang und Lagerung beanstandet. Massnahmen wurden verfügt wegen Aufbewahrung und Verwendung von verbotenen Stoffen, Import und Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Biozidprodukten, Verkauf von ätzenden Reinigungsprodukten an private Abnehmerinnen ohne Erfüllung der Sachkenntnis- und Informationspflicht bei der Abgabe und wegen    Inverkehrbringen von Gegenständen, die mit verbotenen Wirkstoffen behandelt wurden.

Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine ungenügende Beachtung der chemikalienrechtlichen Vorschriften hin. Die Mehrheit der festgestellten Mängel entspricht jedoch keiner unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt. Besonders bedenklich ist jedoch die schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt. Das Verkaufsverbot von 15% der kontrollierten Produkte aufgrund von schwerwiegenden Mängeln ist inakzeptabel. Deshalb werden wir solche Kontrollen weiterführen.

Betriebskontrollen gemäss Chemikalienrecht 2017

Produktkontrollen gemäss Chemikalienrecht 2017

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Infokasten

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert im Rahmen seines Vollzugsauftrags Betriebe, die der Chemikaliengesetzgebung unterstellt sind. Dabei handelt es sich um Betriebe, die Chemikalien in Verkehr bringen oder verkaufen sowie um Betriebe, die mit besonders gefährlichen Chemikalien umgehen und dadurch einer Fachbewilligungspflicht unterstellt sind. Ebenfalls kontrolliert werden vermarktete Produkte, die der Chemikaliengesetzgebung unterstellt sind. Überprüft werden Stoffe und Zubereitungen (Farben, Duftstoffe oder Reinigungsmittel usw.), Biozidprodukte (Desinfektionsmittel, Mückenreppellenten usw.), Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide usw.), Dünger sowie Gegenstände, wenn diese aufgrund Ihrer Zusammensetzung verbotenen Inhaltsstoffe enthalten oder besondere Kennzeichnungsvorschriften unterstellt werden können. Zudem wird anlässlich unserer Kontrolltätigkeit stichprobenweise die Werbung für Chemikalien, z.B. in Katalogen, Inseraten oder Internetseiten auf Einhaltung der Werbebestimmungen des Chemikalienrechts überprüft.

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