Allergene Duftstoffe in Eaux de toilette und Rasierwasser

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat, zusammen mit dem Amt für Verbraucherschutz Aargau, Eaux de toilette und Rasierwasser auf allergene und limitierte Duftstoffe untersucht. Zwei von 28 untersuchten Produkten mussten beanstandet werden.

Die Proben wurden in Fachgeschäften in den Kantonen Aargau und Basel-Stadt erhoben. Insbesondere wurden ausländische Produkte mit deklarierten Flechtenextrakten ausgewählt. Die Proben stammten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz.

Bei einem Rasieröl (Teebaumöl) lag der Gehalt eines allergenen Duftstoffs (Limonen) über der Deklarationslimite von 10 mg/kg ohne auf der Verpackung erwähnt zu werden, was beanstandet wurde. Der Produzent musste die Analysekosten übernehmen und veranlassen, dass die Deklaration gesetzeskonform korrigiert wird. Bei einem Eau de Toilette lag der Gehalt eines limitierten Duftstoffs (cis-Rose-Keton) über der Limite von 200 mg/kg, was beanstandet wurde. Der Produzent musste ebenfalls die Analysekosten übernehmen und veranlassen, dass solche Produkte zukünftig die Anwendungsbeschränkung einhalten.

Insgesamt konnten rund 70 verschiedene Substanzen in den Proben nachgewiesen und quantifiziert werden. Limonen und Linalool mit einem geringen Allergiepotenzial waren mit Abstand am häufigsten und in teilweise sehr hohen Konzentrationen (bis zu 12000 mg/kg) nachweisbar (in mehr als 80 % der Produkte). Stark allergene Duftstoffe konnten in 4 % bis 28 % der Proben nachgewiesen werden. Auf zwei Drittel der erhobenen Proben waren alle 26 allergenen Riechstoffe pauschal deklariert, obwohl nur ein Teil davon tatsächlich im Produkt vorkam. Diese Volldeklaration ist zwar gesetzeskonform, dient jedoch dem Konsumenten wenig.

In den letzten Jahren waren über 50 % der Produkte von Herstellern ausserhalb der EU bezüglich Deklaration von allergenen Riechstoffen nicht in Ordnung. Die Beanstandungsquote dieser Untersuchungskampagne war erfreulicherweise tief. Weil auf den meisten erhobenen Proben eine Volldeklaration aufgedruckt war, die nicht der tatsächlichen Zusammensetzung entspricht, werden weitere Überprüfungen jedoch auch zukünftig nötig sein.

Eaux de toilette und Rasierwasser / Duftstoffe

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