Forschungsprojekt zur regulierten Cannabisabgabe in Basel-Stadt in Ausarbeitung

Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Städten und Kantonen ein Forschungsprojekt für die regulierte Cannabisabgabe durchzuführen. In Basel-Stadt stehen dabei Erwachsene im Fokus, die Cannabis aus medizinischen Gründen zur Selbstmedikation konsumieren. Für ein solches medizinisch-wissenschaftliches Forschungsprojekt ist eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit notwendig, die von den beteiligten Städten und Kantonen gemeinsam beantragt werden soll. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt hat nun die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel mit der Ausarbeitung eines entsprechenden wissenschaftlichen Forschungsprojekts beauftragt.

Eine Arbeitsgruppe von Fachpersonen der Städte Bern, Thun, Winterthur, Zürich sowie der Kantone Genf und Basel-Stadt haben im Februar 2016 angeregt, Forschungsprojekte zur regulierten Cannabisabgabe auszuarbeiten. Mitarbeitende der Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt wirken in der schweizweiten Arbeitsgruppe mit. Die Forschungsprojekte sehen vor, mit unterschiedlichen Zielgruppen wissenschaftliche Studien durchzuführen. Für eine regulierte Cannabisabgabe ist gemäss Betäubungsmittelgesetz zwingend eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für ein medizinisch-wissenschaftliches Forschungsprojekt nötig. Diese wird voraussichtlich im Spätherbst 2016 gemeinsam beantragt. Vorgängig braucht es das Einverständnis und die Budgetbewilligung der zuständigen Gremien in Basel-Stadt.

Fokus von Basel-Stadt auf Selbstmedikation

Das Gesundheitsdepartement hat die Rahmenbedingungen für das Basler Forschungsprojekt nun festgelegt: Im Fokus stehen in Basel Erwachsene, die Cannabis aus medizinischen Gründen zur Selbstmedikation konsumieren. Hintergrund ist, dass Cannabis von Personen auch gezielt zur Linderung von Krankheitssymptomen konsumiert wird. Das Gesundheitsdepartement hat die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel mit der Ausarbeitung eines detaillierten Forschungsprojektes beauftragt.

Auf dieser Basis kann dann über die Lancierung des Forschungsprojektes entschieden und gegebenenfalls beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung gemäss Betäubungsmittelgesetz beantragt werden. Die Erarbeitung des übergeordneten Forschungsdesigns und die Gesamtevaluation werden in Koordination mit den anderen beteiligten Städten und dem Kanton Genf erfolgen.

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