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Kanton Basel-Stadt

Gesundheitsdepartement

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Die nicht-ärztliche Komplementärmedizin (früher: Alternativmedizin) darf im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Juli 1999 ausgeübt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Tätigkeiten, für die es eine Bewilligung des Gesundheitsdepartementes braucht und solchen, die nur meldepflichtig sind.
Der Bewilligungspflicht unterliegen (sowohl selbstständige als auch unselbstständige Tätigkeit): allgemeine Naturheilkunde und Phytotherapie (Heilpraktik); Akupunktur; Homöopathie; Traditionelle Chinesische Medizin (TCM); Indisches Ayurveda.
Bewilligungsvoraussetzungen:
  • Nachweis der Fachkompetenz durch Ablegung einer kantonalen Prüfung
  • für die Berufsausübung genügende Ausbildung (in der Regel mit Diplom) im betreffenden Fachgebiet
  • Vertrauenswürdigkeit und unbescholtener Leumund
  • Nachweis von mind. 200 Stunden praktischer Tätigkeit, die unter Aufsicht und Verantwortung einer Fachperson effektiv am Patienten oder der Patientin erbracht worden sein muss (unterschriftlich bestätigen zu lassen)
  • physische und psychische Fähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit
  • Nachweis der erforderlichen Infrastruktur für die Ausübung der Tätigkeit
Dem Bewilligungsgesuch sind beizulegen:
  • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des komplementärmedizinischen Werdeganges und der bisherigen beruflichen Tätigkeit. Aus- und Weiterbildungen wie auch Selbststudium sind separat aufzuführen und mit Stundenzahlen zu belegen
  • Diplome und Ausweise über die absolvierte Ausbildung
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit
  • aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister
  • aktuelles ärztlichen Zeugnis
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, Apparate und Einrichtungen für die Ausübung der Tätigkeit
Die Prüfungskommission entscheidet über die Anerkennung der vorgelegten Ausbildungsausweise und über die Zulassung zur kantonalen Prüfung. Die schriftliche Prüfung wird gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft durchgeführt. Sie findet einmal jährlich statt, in der Regel im dritten Quartal. Alle anderen komplementärmedizinischen Tätigkeiten, Methoden und Verfahren sind meldepflichtig, sofern sie gewerbsmässig erfolgen. Als gewerbsmässig gilt, wofür eine Bezahlung oder irgend eine andere geldwerte Leistung verlangt oder entgegengenommen wird.
Meldungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Beginn der Ausübung des entsprechenden Verfahrens zu erstatten. Als Unterlagen sind einzureichen:
  • präzise Umschreibung der Tätigkeit oder des Verfahrens
  • beruflicher und schulischer Werdegang
  • Beschreibung der in Kursen und/oder autodidaktisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem vorgesehenen Gebiet unter Angabe der Stundenzahl der absolvierten Ausbildung (wenn möglich mit Diplom) Geschäftsadresse
Anmeldungen zur Prüfung, Bewilligungsgesuche und Meldungen sind an die Gesundheitsdienste Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 12, 4001 Basel, zu adressieren.

Weitere Informationen

Sekretariat Kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsdienste
Für bewilligungspflichtige Tätigkeiten:
Telefon 061 267 95 26
Für meldepflichtige Tätigkeiten und Verfahren:
Telefon 061 267 95 40
Juristische Auskünfte: lic. iur. Stephan Kaufmann,
Gesundheitsdienste
Telefon 061 267 95 39
Gesetzliche Grundlagen abrufbar unter www.gesetzessammlung.bs.ch
Suchen: Nrn. 310.100; 310.160; 310.165; 310.170.